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- jora Motta
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- https://www.die-energieausweise.com/
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- Es gibt zwei Arten von Energieausweisen Laut Gesetzgeber gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Die bedarfsorientierte Variante informiert darüber, wie es bei einem Gebäude mit der Energieeffizienz und Bausubstanz aussieht und zwar unabhängig vom Nutzerverhalten. Der einfachere Verbrauchsausweis zeigt, welche Energiemenge die Immobilie voraussichtlich benötigt und bezieht sich dabei auf die Auswertung des bisherigen Energieverbrauchs. Der kostengünstigere Energieverbrauchsausweis ist für Gebäude mit mindestens fünf Wohnungen zulässig, bzw. für Gebäude, für die nach dem 1.11.1977 der Bauantrag gestellt wurde. Der deutlich aufwendigere Energiebedarfsausweis ist immer dann vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wenn eine Immobilie weniger als fünf Wohneinheiten umfasst und wenn vor dem 1.11.1977 der Bauantrag eingereicht wurde. Ausgenommen von dieser Regelung sind nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisierte Gebäude, oder jene, die bei ihrer Fertigstellung diese Anforderungen bereits erfüllen. Immobilien, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden und Gewerbeobjekte benötigen den sogenannten "Energieausweis für Nichtwohngebäude“, der auch den energetischen Bedarf für Lüftung, Klima oder Beleuchtung einrechnet. Für Neubauten ist grundsätzlich immer ein Energiebedarfsausweis vorgesehen.
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